Mitarbeitergeschenke – so geht es richtig: Ihr möchtet eure Teammitglieder beschenken, um ihnen für ihren großartigen Einsatz zu danken? Das ist eine super Idee! Das Beste daran ist, dass das Finanzamt unter bestimmten Bedingungen mitspielt und die Mitarbeitergeschenke steuerfrei sein können. Also, lass uns herausfinden, wie wir euer Team auf besondere Weise wertschätzen können!
Wann sind Mitarbeitergeschenke steuerfrei und was bedeutet das überhaupt?
Steuerfrei bedeutet, dass ihr Mitarbeitergeschenke unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen könnt.
Dokumentiert eure Ausgaben gut und bewahrt Belege auf, um alle Infos für die Steuererklärung parat zu haben.
Geschenk ist nicht gleich Geschenk
Nicht alle Geschenke sind gleich. Geldgeschenke sind prinzipiell nicht steuerlich abzugsfähig.
Die Steuerfrei-Regelung gilt nur für Sachgeschenke wie Tassen, Geschenkkörbe oder Schokolade.
Eine Ausnahme sind Übernahmen von Monatstickets oder Tankkosten.
50 oder 60 Euro – Was ist die Höchstgrenze?
Es gibt zwei Höchstgrenzen: 50 und 60 Euro, je nach Art des Geschenks.
Geschenke zu besonderen Anlässen dürfen einen Wert von bis zu 60 Euro haben, beispielsweise für Geburtstage oder Hochzeiten. Hingegen liegt die Höchstgrenze für Geschenke ohne besonderen Anlass seit Anfang 2023 bei 50 Euro
Diese gelten für regelmäßige Aufmerksamkeiten wie Weihnachtsgeschenke oder Gutscheine.
Darf’s auch etwas teurer sein?
Teurere Geschenke sind nicht steuerfrei und müssen versteuert werden. Ihr könnt jedoch in Betracht ziehen, die Geschenke pauschal zu versteuern, um auf diese Weise die Beschenkten zu entlasten.
Wie sieht es mit Geschenken an Geschäftspartner aus?
Für Geschenke an Geschäftspartner und Kunden gilt eine andere Geldwertgrenze für Geschenke, um steuerfrei zu bleiben. Diese beträgt 35 Euro pro Kunde pro Jahr.Wird die 35 €-Grenze pro Person und pro Jahr überschritten, sind alle Geschenke des Jahres an diesen Empfänger steuerlich nicht abziehbar, auch die Geschenke, die unter der 35 €-Grenze liegen.
Guudcard und Guudschein
Guudcard und Guudschein als innovative Lösung für nachhaltige Mitarbeitergeschenke.
Guudcard und Guudschein ermöglichen es Unternehmen, ihren Mitarbeiter:innen spürbare Beiträge zum Umweltschutz als Geschenk zu bieten. Diese nachhaltigen Benefits fördern nicht nur einen bewussten Lebensstil, sondern auch die Nachhaltigkeitsstrategie und das Employer Branding des Unternehmens.
So funktioniert die Freude am Umweltschutz:
Die Mitarbeiter:innen können ihre Guudcard und Guudschein flexibel für umweltfreundliche Einkäufe, öffentliche Verkehrsmittel oder ökologische Lebensmittel einsetzen und so aktiv ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft leisten.
Die Integration dieser nachhaltigen Mitarbeitergeschenke schafft nicht nur positive Veränderungen für den Planeten, sondern steigert auch das Mitarbeiterengagement und die allgemeine Zufriedenheit im Unternehmen. Guudcard und Guudschein sind somit eine Investition in eine grüne und nachhaltige Zukunft für alle Beteiligten.
Der Geburtstagsservice von Bringsl
Bei uns zählt die persönliche Note, und das spiegelt sich besonders in unserem Geburtstag-Service wider.
Für das gesamte Team dasselbe Geschenk oder individuell nach Charaktertypen und Jahreszeiten ausgewählt. Wir planen gemeinsam ein unvergessliches ‘Geburtstags-Jahr’ für euer Team! Mache jeden Geburtstag zu einem besonderen Anlass voller Überraschungen und persönlicher Botschaften.
Um sicherzustellen, dass ihr nie wieder Geburtstage vergesst, wählt einfach ein passendes Paket aus und teilt uns die relevanten Daten mit. Infolgedessen kümmern wir uns darum, das perfekte Geschenk rechtzeitig zum Geburtstag zu verschicken.
Unser Rundum-Service steht für euch, euer Team, Partner:innen und Kund:innen bereit. Unabhängig davon, ob es um eine wöchentliche, monatliche oder quartalsweise Planung geht – wir passen uns flexibel an euer Budget, eure Unternehmenswerte und individuellen Wünsche an.